Häufig gestellte Fragen

Informieren Sie sich hier über häufig gestellte Fragen bei Allgas Volkmann:

Welchen Umfang hat ein Thermenservice?

Eine ordentliche Wartung und Überprüfung einer Kombi- Heiz- oder Kesselanlage beinhaltet unter anderem (abhängig von der Geräteart)
– Reinigung des Innenkörpers bzw. Kesselblockes
– Reinigung des Hauptbrenners
– Ausbauen und Reinigung des Zündbrenners
– Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
– Überprüfung der Verkabelung
– Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes
– Ggf. Überprüfung der Regelung
– Einstellen der Gasmenge
– Dichtheitsprüfung der gasführenden Bauteile
– Überprüfung der Abgasanlage
– Allgemeine Funktionsprüfung
– Einstellung der Warmwassertemperatur

Wie oft muss ich eine Wartung durchführen?

Um einen möglichst Störungsfreien, Effizienten sowie Sicheren Betrieb eines jeden Gasgerätes zu erhalten ist die jährliche Wartung auf jeden Fall zu empfehlen. Von vielen Geräteherstellern wird dies bereits vorausgesetzt. Ebenso von vielen Hausverwaltungen, die bei nicht Einhaltung die Kosten für eventuell anfallende Reparaturen nicht übernehmen müssten.

Bietet Allgas Volkmann Wartungsverträge an ?

Ja, wir bieten für alle Marken, Arten und Typen von Gasgeräten Wartungsvereinbarungen an.
Die Vorteile sind:
– Kostenersparnis gegenüber Einzelwartung
– 2 Jahre Garantie auf alle Ersatzteile (inkl. Arbeitszeit) die im Zuge unserer Arbeiten    erneuert wurden
– Bevorzugte Terminvergabe im Störungsfall
– Keine Überstundenverrechnung Freitag Nachmittag und Samstag

Was ist bei Montage eines Neugerätes zu beachten

Zunächst sollten Sie einen Vor Ort Termin mit einem Allgas Volkmann Spezialisten vereinbaren um einen Kostenvoranschlag zu erhalten. Ohne diesen Vor Ort Besuch kann kein ordentliches Angebot erstellt werden.

Idealerweise haben Sie einen sogenannten Vorbefund des zuständigen Rauchfangkehrers erhalten.

Beim unserem Besuch wird mit Ihnen gemeinsam genau festgelegt, welches Gerät für Ihre Ansprüche am geeignetsten ist, welche Auflagen seitens des Rauchfangkehrers zu beachten sind sowie welches Zubehör benötigt wird.

Wir sehen uns an diesen Kostenvoranschlag gebunden und dieser ist von daher ein FIXPREISANGEBOT.

Nach erfolgter Montage muss vom zuständigen Rauchfangkehrer ein Endbefund erstellt werden.

Haben wir alle Befunde erhalten so kümmern wir uns um die vorgeschriebene Abwicklung beim Energieversorger (Wiener Netze, EVN, etc.)

War Ihre Frage nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns!

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