Kaminvorbefund

Sie fragen sich wozu Sie einen Kaminvorbefund bzw. -endbefund benötigen?!
Vor allem anderen sei gesagt, daß dieser seit 2007 gesetzlich vorgeschrieben ist!

Ein Kaminvorbefund ist in allen Fällen vorgeschrieben, wenn Sie Ihr an einen Kamin angeschlossenes Gasgerät wechseln. Der Befund ist VOR der Montage des Gasgerätes durch Ihren zuständigen Rauchfangkehrer durchzuführen.

In der Regel finden Sie Ihren zuständigen Rauchfangkehrer am “Schwarzen Brett” oder im “Kehrbuch” Ihres Hauses bzw. HIER.

Rauchfangkehrer finden

Wichtig für Thermentausch bzw. Neuinstallation

Mit diesem Vorbefund wird festgelegt, welche Geräteart und Type für Ihren Kamin geeignet ist bzw. welche Umbauten notwendig sind, um Ihre neue Therme oder Durchlauferhitzer betreiben zu können. Dieser Vorbefund dient uns als Richtlinie für die Auslegung Ihrer Neuen Anlage sowie dem benötigten Material.

Die Kosten für den Besuch des Rauchfangkehrers belaufen sich auf etwa € 65,- bis € 95,- und werden direkt vom Rauchfangkehrer eingehoben.

Nach der Montage muss ein Kaminendbefund erstellt werden. Hierfür kontaktieren Sie wiederum Ihren zuständigen Rauchfangkehrer.

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